Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

Geschäftsordnung des Verfassungsgerichts · Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes

§ 39 Geschäftsordnung des Verfassungsgerichts

XI. Erkenntnisse und Beschlüsse. römisch elf. Erkenntnisse und Beschlüsse.

ДействуетОфициальный текст

Der Referent hat dem Entwurf des Erkenntnisses (Beschlusses) die Anweisung beizufügen, welchen Personen und Behörden Ausfertigungen zuzustellen und welche sonst erforderlichen Verfügungen zu treffen sind.