Verteilungsgesetz Bulgarien · Verteilungsgesetz Bulgarien
§ 17 Verteilungsgesetz BulgarienIII. Bundesverteilungskommission. römisch drei. Bundesverteilungskommission.
Zur Feststellung der im § 1 Abs. 3 genannten Mittel ist die Bundesverteilungskommission beim Bundesministerium für Finanzen wieder errichtet. Sie entscheidet in Feststellungssenaten und einem Verteilungssenat.
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- In Kraft seit 2014-01-01