Konsularvertrag zwischen Österreich und · Konsularvertrag zwischen Österreich und Polen
§ 15 Konsularvertrag zwischen Österreich und
Artikel 15
Die konsularischen Räumlichkeiten, ihre Einrichtung, das Vermögen der konsularischen Vertretung und deren Beförderungsmittel genießen Immunität von jeder Beschlagnahme für Zwecke der Landesverteidigung oder des öffentlichen Wohls.