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Gemeinsame Maßnahmen beim Personalaufwan · Gemeinsame Maßnahmen beim Personalaufwand für Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen, bei der Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung sowie bei der Dotierung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds (Bund – Länder)

§ 8 Gemeinsame Maßnahmen beim PersonalaufwanAbänderung und Kündigung

Artikel 8

ДействуетОфициальный текст

Eine Abänderung oder Kündigung dieser Vereinbarung ist nur im Einvernehmen der Vertragsparteien möglich.