ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 1162 ABGBVorzeitige Auflösung.
Sechs u. zwanzigstes Hauptstück. Von Verträgen über Dienstleistungen
Das Dienstverhältnis kann, wenn es für bestimmte Zeit eingegangen wurde, vor Ablauf dieser Zeit, sonst aber ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von jedem Teile aus wichtigen Gründen gelöst werden.
История изменений
- In Kraft seit 1917-01-01