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ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

§ 1162 ABGBVorzeitige Auflösung.

Sechs u. zwanzigstes Hauptstück. Von Verträgen über Dienstleistungen

En vigueurTexte officiel

Das Dienstverhältnis kann, wenn es für bestimmte Zeit eingegangen wurde, vor Ablauf dieser Zeit, sonst aber ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von jedem Teile aus wichtigen Gründen gelöst werden.

Historique des modifications
  • In Kraft seit 1917-01-01