HPÜ 1954 · Haager Prozeßübereinkommen 1954
§ 12 HPÜ 1954
Artikel 12
Im Falle der Unzuständigkeit der ersuchten Behörde ist das Ersuchschreiben von Amts wegen an die zuständige Gerichtsbehörde desselben Staates unter Beobachtung der dafür in diesem Staate geltenden gesetzlichen Vorschriften abzutreten.