HPÜ 1954 · Haager Prozeßübereinkommen 1954
§ 25 HPÜ 1954
Artikel 25
Mittellose Personen, die einem der Vertragsstaaten angehören, können sich unter denselben Voraussetzungen wie die eigenen Staatsangehörigen Auszüge aus den Standesbüchern kostenfrei ausstellen lassen. Die für ihre Eheschließung erforderlichen Urkunden werden von den diplomatischen oder konsularischen Organen der Vertragsstaaten kostenfrei beglaubigt.