UHG · Urkundenhinterlegungsgesetz
§ 25 UHG
II. ABSCHNITT römisch zwei. ABSCHNITT
Die §§ 3, 5 und 6 Abs. 1 sind anzuwenden. An die Stelle des Tagebuchs tritt der Reihungsvormerk.
UHG · Urkundenhinterlegungsgesetz
II. ABSCHNITT römisch zwei. ABSCHNITT
Die §§ 3, 5 und 6 Abs. 1 sind anzuwenden. An die Stelle des Tagebuchs tritt der Reihungsvormerk.