StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 281a StPO
II. Rechtsmittel gegen das Urteil römisch zwei. Rechtsmittel gegen das Urteil
Der Umstand, dass ein unzuständiges Oberlandesgericht die Rechtswirksamkeit der Anklageschrift festgestellt hat (§ 215), kann mit einer gegen das Urteil gerichteten Nichtigkeitsbeschwerde geltend gemacht werden.