Haager Minderjährigenschutzübereinkommen · Haager Minderjährigenschutzübereinkommen
§ 20 Haager Minderjährigenschutzübereinkommen
Artikel 20
Dieses Übereinkommen tritt am sechzigsten Tag nach der in Artikel 19 Absatz 2 vorgesehenen Hinterlegung der dritten Ratifikationsurkunde in Kraft.
Das Übereinkommen tritt für jeden Unterzeichnerstaat, der es später ratifiziert, am sechzigsten Tag nach Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde in Kraft.