§ 23 GMG
II. ANMELDEVERFAHREN römisch zwei. ANMELDEVERFAHREN
Die Veröffentlichung des Gebrauchsmusters geschieht durch Bekanntmachung der im § 24 genannten Angaben im Gebrauchsmusterblatt (§ 40).
II. ANMELDEVERFAHREN römisch zwei. ANMELDEVERFAHREN
Die Veröffentlichung des Gebrauchsmusters geschieht durch Bekanntmachung der im § 24 genannten Angaben im Gebrauchsmusterblatt (§ 40).