Spielzeugkennzeichnungsverordnung · Spielzeugkennzeichnungsverordnung
§ 5 Spielzeugkennzeichnungsverordnung
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Kennzeichnungsangaben aufgrund dieser Verordnung ist der Hersteller oder der Importeur im Europäischen Wirtschaftsraum verantwortlich.