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Übereinkommen über die gerichtliche Zust · Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie Protokoll betreffend die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof

§ 9 Übereinkommen über die gerichtliche ZustArtikel 9

Titel III Titel römisch drei Anpassungen des dem Übereinkommen von 1968 beigefügten Protokolls

ДействуетОфициальный текст

Artikel Va des dem Übereinkommen von 1968 beigefügten Protokolls wird wie folgt ergänzt:

„Bei den summarischen Verfahren ,betalningsföreläggande‘ (Mahnverfahren) und ,handräckning‘ (Beistandsverfahren) umfaßt der Begriff,Gericht‘ auch die schwedische ,kronofogdemyndighet‘ (Amt für Beitreibung).

(Anm.: Der Vertragstext wurde mit BGBl. III Nr. 209/1998 kundgemacht und als Anlage 1 dokumentiert. Die Änderungen wurden darin berücksichtigt.)