§ 12 FinStrG
I. Hauptstück. römisch eins. Hauptstück. Allgemeiner Teil.
Waren an der Tat mehrere beteiligt, so ist jeder von ihnen nach seiner Schuld zu bestrafen.
История изменений
- In Kraft seit 1976-01-01
I. Hauptstück. römisch eins. Hauptstück. Allgemeiner Teil.
Waren an der Tat mehrere beteiligt, so ist jeder von ihnen nach seiner Schuld zu bestrafen.