Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

Zollabkommen über den internationalen Wa · Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen 1975)

§ 58b Zollabkommen über den internationalen WaTIR-Kontrollkommission

Artikel 58b

ДействуетОфициальный текст

Der Verwaltungsausschuß richtet als nachgeordnetes Organ eine TIR-Kontrollkommission ein, die in seinem Namen die ihr durch das Übereinkommen und den Ausschuß übertragenen Aufgaben erfüllt. Ihre Zusammensetzung, ihre Aufgaben und ihre Geschäftsordnung sind in Anlage 8 aufgeführt.

История изменений
  • In Kraft seit 1999-02-17