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EStG · Einkommensteuergesetz 1988

§ 48 EStGBarzahlungsverbot von Arbeitslohn in der Bauwirtschaft

5. TEIL STEUERABZUG VOM ARBEITSLOHN (LOHNSTEUER)

ДействуетОфициальный текст

Geldzahlungen von Arbeitslohn gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a an zur Erbringung von Bauleistungen nach § 19 Abs. 1a UStG 1994 beschäftigte Arbeitnehmer dürfen nicht in bar geleistet oder entgegengenommen werden, wenn der Arbeitnehmer über ein bei einem Kreditinstitut geführtes Girokonto verfügt oder einen Rechtsanspruch auf ein solches hat.

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  • In Kraft seit 2016-01-01