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Errichtung der Multilateralen Investitio · Errichtung der Multilateralen Investitions-Garantie Agentur (MIGA)

§ 25 Errichtung der Multilateralen Investitio

Artikel 25 Verwaltung der Finanzen

ДействуетОфициальный текст

Die Agentur übt ihre Tätigkeit in Übereinstimmung mit den Gepflogenheiten einer vernünftigen Geschäftsführung und einer umsichtigen Verwaltung der Finanzen aus, um unter allen Umständen in der Lage zu bleiben, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.