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Übereinkommen über die Änderung von Name · Übereinkommen über die Änderung von Namen und Vornamen

§ 10 Übereinkommen über die Änderung von Name

Artikel 10

ДействуетОфициальный текст

Dieses Übereinkommen unterliegt der Revision.

Revisionsvorschläge werden beim Schweizerischen Bundesrat eingereicht; dieser notifiziert sie den Vertragsstaaten und dem Generalsekretär der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen.