§ 24 MeldeGVerweisungen
3. ABSCHNITT: Straf-, Übergangs- und Schlußbestimmungen
Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
3. ABSCHNITT: Straf-, Übergangs- und Schlußbestimmungen
Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.