Straßen- und Schienengüterverkehrsstatis · Straßen- und Schienengüterverkehrsstatistik-Verordnung
§ 5 Straßen- und Schienengüterverkehrsstatis
2. ABSCHNITT Straßenverkehr
Die Bestandsstatistik hat die Anzahl, die Art, die höchste zulässige Nutzlast, das höchste zulässige Gesamtgewicht, die Verwendung der Kraftfahrzeuge und der Anhänger sowie den Personalstand gemäß § 6 Abs. 3 Z 4 und 5 Straßen- und Schienenverkehrsstatistikgesetz, BGBl. Nr. 142/1983 , zu umfassen.