Straßen- und Schienengüterverkehrsstatis · Straßen- und Schienengüterverkehrsstatistik-Verordnung
§ 6 Straßen- und Schienengüterverkehrsstatis
2. ABSCHNITT Straßenverkehr
Die Betriebsstatistik hat die Kraftfahrzeugkilometer, getrennt nach Transport- und Leer- sowie nach Inlands- und Auslandsstrecken zu umfassen, wobei dabei auch der Stand des Kontrollgerätes oder des Wegstreckenmessers zu Beginn und zum Ende des Berichtszeitraumes für die Erhebung herangezogen werden kann.