Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Bosn · Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Bosnien-Herzegowina)
§ 4 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Bosn
Artikel 4
Die Rechtsvorschriften des einen Staates für die Einreise, die Durchreise und den Aufenthalt von Angehörigen des jeweils anderen Staates, die keine gültigen Diplomatenpässe besitzen, werden durch dieses Abkommen nicht berührt.