Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Bosn · Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Bosnien-Herzegowina)
§ 5 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Bosn
Artikel 5
Durch dieses Abkommen wird das Recht der Vertragsparteien, Personen, die sie als unerwünscht ansehen, die Einreise, die Durchreise oder den Aufenthalt zu verweigern, nicht berührt.