Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Bosn · Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Bosnien-Herzegowina)
§ 6 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Bosn
Artikel 6
Jeder Vertragsstaat kann die Anwendung dieses Abkommens vorübergehend ganz oder teilweise aussetzen. Die Aussetzung und ihre Aufhebung sind der anderen Seite unverzüglich auf diplomatischem Wege zu notifizieren.