SDÜ · Schengener Übereinkommen – Durchführung
§ 134 SDÜ
Artikel 134
Die Bestimmungen dieses Übereinkommens sind nur anwendbar, soweit sie mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind.
SDÜ · Schengener Übereinkommen – Durchführung
Artikel 134
Die Bestimmungen dieses Übereinkommens sind nur anwendbar, soweit sie mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind.