§ 10 Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem
ARTIKEL 10
Die Volksrepublik Bulgarien hat in Wien eine Werbestelle für den Fremdenverkehr errichtet; sie wird einen Wunsch der Republik Österreich, auf dem Territorium der Volksrepublik Bulgarien eine Zweigstelle der Österreichischen Fremdenverkehrswerbung einzurichten, unterstützen und bei deren Errichtung behilflich sein.