Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem · Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und der UdSSR

§ 9 Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem

Artikel 9

ДействуетОфициальный текст

Zahlungen, die im Zusammenhang mit dem Fremdenverkehr anfallen, erfolgen in Übereinstimmung mit den Langfristigen Abkommen über den Waren- und Zahlungsverkehr zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 30. Mai 1975 *) in österreichischen Schilling oder in jeder frei konvertierbaren Währung.

______________

*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 499/1975