EG - Gemeinsames Versandverfahren - Anla · EG - Gemeinsames Versandverfahren - Anlage II
§ 6 EG - Gemeinsames Versandverfahren - Anla
KAPITEL II
VERWENDUNG DER PAPIERE
Artikel 6
Der Nachweis für den Gemeinschaftscharakter ist unter den nachstehend genannten Voraussetzungen durch die Vorlage eines Versandpapiers T 2 L zu erbringen.