§ 9 Abkommen zwischen Österreich und Rumänie
Artikel 9
Die Vertragsparteien erkennen die Nützlich- und Notwendigkeit einer stärkeren Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an den bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen an.
Artikel 9
Die Vertragsparteien erkennen die Nützlich- und Notwendigkeit einer stärkeren Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an den bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen an.