WTO-Abkommen - Landwirtschaft · WTO-Abkommen - Landwirtschaft
§ 14 WTO-Abkommen - Landwirtschaft
TEIL VIII
Artikel 14
Sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen
Die Mitglieder kommen überein, dem Übereinkommen über sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen Wirksamkeit zu verleihen.