Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

WTO-Abkommen - Landwirtschaft · WTO-Abkommen - Landwirtschaft

§ 15 WTO-Abkommen - Landwirtschaft

ДействуетОфициальный текст

TEIL IX

Artikel 15

Besondere und differenzierte Behandlung

1. In Anerkennung, daß die differenzierte und günstigere Behandlung von Entwicklungsland-Mitgliedern ein wesentlicher Bestandteil der Verhandlungen ist, wird wie in den diesbezüglichen Bestimmungen dieses Übereinkommens und der in den Listen enthaltenen Zugeständnisse und Verpflichtungen eine besondere und differenzierte Behandlung gewährt.

2. Entwicklungsland-Mitglieder haben die Möglichkeit, Senkungsverpflichtungen über einen Zeitraum bis zu 10 Jahren zu erfüllen. Von den am wenigsten entwickelten Entwicklungsland-Mitgliedern wird nicht verlangt, Senkungsverpflichtungen einzugehen.