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Übereinkommen (Nr. 101) über den bezahlt · Übereinkommen (Nr. 101) über den bezahlten Urlaub in der Landwirtschaft

§ 9 Übereinkommen (Nr. 101) über den bezahltArtikel 9

ДействуетОфициальный текст

Wird der Arbeitnehmer ohne sein Verschulden entlassen, bevor er den ihm zustehenden Urlaub genommen hat, so ist ihm für jeden ihm nach diesem Übereinkommen zustehenden Urlaubstag das in Artikel 7 vorgesehene Entgelt zu zahlen.