B-KUVG · Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
§ 78 B-KUVGPflege in einer Krankenanstalt
2. UNTERABSCHNITT Bestimmungen betreffend die einzelnen Leistungen
Für die Entbindung ist Pflege in einer Krankenanstalt zu gewähren; die Bestimmungen der §§ 59, 67 und 68 sind hiebei entsprechend anzuwenden.
История изменений
- In Kraft seit 1973-01-01