Soziale Sicherheit (Spanien) · Soziale Sicherheit (Spanien)
§ 25 Soziale Sicherheit (Spanien)
Artikel 25
Die Bestimmungen des Artikels 24 Absatz 1 über die Zusammenrechnung der Zeiten gelten nicht für den Erwerb des Anspruches auf Karenzurlaubsgeld nach den österreichischen Rechtsvorschriften.