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Soziale Sicherheit (Spanien) · Soziale Sicherheit (Spanien)

§ 26 Soziale Sicherheit (Spanien)

Artikel 26

ДействуетОфициальный текст

Die spanischen Dienstnehmer in Österreich haben keinen Anspruch auf die Gewährung der Notstandshilfe; die österreichischen Dienstnehmer in Spanien haben keinen Anspruch auf Leistungen, die in bestimmten Fällen zwar gewährt werden können, auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht.