Soziale Sicherheit (Spanien) · Soziale Sicherheit (Spanien)
§ 26 Soziale Sicherheit (Spanien)
Artikel 26
Die spanischen Dienstnehmer in Österreich haben keinen Anspruch auf die Gewährung der Notstandshilfe; die österreichischen Dienstnehmer in Spanien haben keinen Anspruch auf Leistungen, die in bestimmten Fällen zwar gewährt werden können, auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht.