PBVWO · Post-Betriebsverfassungs-Wahlordnung
§ 7 PBVWOErrichtung von Zentralausschüssen
Abschnitt 3 Zentralausschuß
Umfaßt ein Unternehmen mindestens zwei Betriebe im Sinne des § 1 Abs. 1, die eine wirtschaftliche Einheit bilden und vom Unternehmen zentral verwaltet werden (§ 4 Abs. 2 PBVG), so ist ein Zentralausschuß zu wählen.