FTFG · Forschungs- und Technologieförderungsgesetz
§ 3b FTFGAustausch mit anderen Fördereinrichtungen
ABSCHNITT I ABSCHNITT römisch eins Allgemeines
Der Wissenschaftsfonds hat durch geeignete Maßnahmen anzustreben, dass der Austausch der für eine Zusammenarbeit und Abstimmung erforderlichen Informationen mit der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH und anderen vom Bund und den Ländern getragenen Fördereinrichtungen gewährleistet ist.