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FTFG · Forschungs- und Technologieförderungsgesetz

§ 3b FTFGAustausch mit anderen Fördereinrichtungen

ABSCHNITT I ABSCHNITT römisch eins Allgemeines

En vigueurTexte officiel

Der Wissenschaftsfonds hat durch geeignete Maßnahmen anzustreben, dass der Austausch der für eine Zusammenarbeit und Abstimmung erforderlichen Informationen mit der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH und anderen vom Bund und den Ländern getragenen Fördereinrichtungen gewährleistet ist.