Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

Donauregulierungskommission, Donaureguli · Donauregulierungskommission, Donauregulierungsfonds

§ 4 Donauregulierungskommission, Donaureguli

ДействуетОфициальный текст

Zum Inkrafttreten vgl. § 5

(1) Die Durchführung der bisher von der Donauregulierungskommission besorgten Donauregulierungsarbeiten wird vom Bunde übernommen.

(2) Die Durchführung der Donauregulierungsarbeiten kann durch Verordnung einer dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft unmittelbar nachgeordneten Dienststelle übertragen werden, der auch die Besorgung anderweitiger Angelegenheiten zugewiesen werden kann, die mit der Donaustrombauverwaltung oder mit der Regulierung oder Instandhaltung der dem internationalisierten Donaunetz angehörenden österreichischen Gewässer zusammenhängen.