§ 7 Übereinkommen zur Errichtung der PflanzeBeziehungen zu anderen Organisationen
Artikel VII Artikel römisch sieben
Die Organisation arbeitet mit der Ernährungs- und Landwirtschafts-Organisation der Vereinten Nationen sowie mit anderen Einrichtungen mit verwandten Aufgaben zusammen. Sie ist bestrebt jede Überschneidung von Tätigkeiten, soweit irgend möglich, zu vermeiden.