§ 5 Lehrkurse für Krankenpflegefach- und med
Zum Besuch des Fortbildungskurses dürfen nur diplomierte Angehörige des Krankenpflegefachdienstes oder der medizinisch-technischen Dienste zugelassen werden.
Zum Besuch des Fortbildungskurses dürfen nur diplomierte Angehörige des Krankenpflegefachdienstes oder der medizinisch-technischen Dienste zugelassen werden.