§ 6 Lehrkurse für Krankenpflegefach- und med
Die Abhaltung eines Fortbildungskurses ist unter Angabe der Aufnahmebedingungen und der Zahl der verfügbaren Plätze von der veranstaltenden Stelle zeitgerecht bekanntzumachen.
Die Abhaltung eines Fortbildungskurses ist unter Angabe der Aufnahmebedingungen und der Zahl der verfügbaren Plätze von der veranstaltenden Stelle zeitgerecht bekanntzumachen.