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Internationale Beförderung leicht verder · Internationale Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel (ATP)

§ 8 Internationale Beförderung leicht verderArtikel 8

Kapitel III Kapitel römisch drei

ДействуетОфициальный текст

Wird dieses Übereinkommen nicht beachtet, so wird weder das Bestehen noch die Gültigkeit der zur Durchführung der Beförderung abgeschlossenen Verträge berührt.