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ALSAG · Altlastensanierungsgesetz

§ 31 ALSAGAnzeigepflicht

IV. ABSCHNITT römisch vier. ABSCHNITT Altlastenmaßnahmen

ДействуетОфициальный текст

Die beabsichtigte Durchführung von Tätigkeiten auf einer Altlast, die den Erfolg der durchgeführten Altlastenmaßnahmen beeinflussen könnten, ist vom Liegenschaftseigentümer der Behörde anzuzeigen.