§ 0 Abkommen zwischen Österreich und Zypern
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK ZYPERN ÜBER DEN INTERNATIONALEN STRASSENVERKEHR
StF: BGBl. Nr. 380/1984 (NR: GP XVI RV 193 AB 237 S. 40. BR: AB 2822 S. 445 )
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Zypern,
in dem Wunsche, den internationalen Straßenverkehr zwischen ihren beiden Staaten, im Transit durch ihre Hoheitsgebiete sowie von und nach Drittländern zu erleichtern,
sind wie folgt übereingekommen:
Die Ermächtigung zur Abgabe der gemäß Art. 13 Abs. 1 des Abkommens vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 13 Abs. 1 am 1. November 1984 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.