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Nutzung von Meteorologischen Satelliten · Nutzung von Meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) – Protokoll

§ 11 Nutzung von Meteorologischen Satelliten Generaldirektor

Artikel 11

ДействуетОфициальный текст

Zusätzlich zu den für die Mitglieder des Personals nach Artikel 10 vorgesehenen Vorrechten und Immunitäten genießt der Generaldirektor

a) Immunität von Festnahme und Haft, außer wenn er auf frischer Tat betroffen wird;

b) Immunität von der Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit und Vollstreckung, die Diplomaten genießen, außer im Fall von Schäden, die durch ein ihm gehörendes oder von ihm geführtes Fahrzeug oder sonstiges Verkehrsmittel verursacht wurden;

c) volle Immunität von der Strafgerichtsbarkeit, außer im Fall eines Verstoßes gegen Straßenverkehrsvorschriften durch ein ihm gehörendes oder von ihm geführtes Fahrzeug oder sonstiges Verkehrsmittel, vorbehaltlich des Buchstabens a;

d) dieselbe Behandlung in bezug auf Zölle für sein persönliches Gepäck, wie sie den Vertretern der Regierungen gewährt wird.