Schifffahrt – Seerechtsübereinkommen · Schifffahrt – Seerechtsübereinkommen
§ 95 Schifffahrt – SeerechtsübereinkommenImmunität von Kriegsschiffen auf Hoher See
Artikel 95
Kriegsschiffe genießen auf Hoher See vollständige Immunität von der Hoheitsgewalt jedes anderen als des Flaggenstaats.