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Elektronische Übermittlung von Daten der · Elektronische Übermittlung von Daten der Lohnzettel

§ 5 Elektronische Übermittlung von Daten der

ДействуетОфициальный текст

(1) Die Übermittlung der Daten kann in einer oder mehreren Sendung(en) erfolgen.

(2) Werden Daten mehrfach übermittelt, sind die jeweils zuletzt übermittelten Daten maßgeblich.