§ 1 TSchGZielsetzung
1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
Ziel dieses Bundesgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf.
История изменений
- In Kraft seit 2022-09-01